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Grundsätze der Behandlung, Honorar und Abrechnung

 

 

Was Sie in meiner Praxis erhalten:
Behandlunggegenstand ist eine heilpraktikertypische heilkundliche Behandlung (z.B. Craniosacrale Therapie,  Imagination / Lebensberatung, Verordnung von pflanzlichen, homöopathischen oder anderen heilpraktiker-typischen Medikamente). Die Heilpraktikerbehandlungen umfassen unter anderem auch wissenschaftlich / schulmedizinisch nicht anerkannte - naturheilkundliche - Heilverfahren.

Was Sie vor der Behandlung wissen müssen:
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird der Zeitliche Aufwand und die anfallenden Kosten, für den jeweiligen Termin im Voraus. Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung.  Bitte berücksichtigen Sie, dass Beratung und Befundaufnahme zeitintensiv sein kann und auch diese Zeit ist Behandlungszeit. Sie können gegen Rechnung zahlen. Die Rechnung wird auf Wunsch auf Basis der Leistungsziffern des GebüH, aber mit den hier vereinbarten Honoraren erstellt. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Wird keine Rechnung gewünscht, wird das Honorar in bar gegen Quittung gezahlt.

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. 

Ãœber etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.
Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren führt der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durch. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt, bei den Beihilfeberechtigten auf die Erstattungssätze der Beihilfe.  Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis/Beihilfeerstattung und Heilpraktiker-Honorar trägt der Patienten.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Sonstige Hinweise: 
a) Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. 
b) Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert.
 

 

 

 

 

 

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